Für die Einreise nach Italien ist der Green Pass verpflichtend. Geimpfte oder genesene Personen müssen bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorweisen.
Als Green Pass gilt:
• Impfnachweis: Nachweis, einer vollständigen Coronaschutzimpfung. Der Nachweis zählt ab den 14. Tag nach Beendigung des Impfzyklus.
• Genesenennachweis: Nachweis, in den letzten sechs Monaten von einer Covid-Infektion genesen zu sein.
• Testnachweis: Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
Bitte füllen Sie vor der Einreise nach Italien dieses digitale Einreiseformular aus und führen Sie einen Nachweis über die Anmeldung mit sich.
Check-In in das Hotel:
• Der Super Green Pass (geimpft oder genesen) ist für die Übernachtung im Hotel und den Zutritt zum Wellnessbereich, zum Schwimmbad und zum Fitnessraum verpflichtend (Gültig für Personen ab 12 Jahren).
Zutritt zu Restaurants, Bars, Events und Skipisten:
Ab den 10. Januar 2022 gilt für die meisten Bereiche die Pflicht zum Super Green Pass. Den Super Green Pass erhalten Personen, welche geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis reicht nicht aus.
Dieser Nachweis ist für den Zutritt aller Bars, Restaurants, Veranstaltungen, Sportzentren und Skihütten verpflichtend.
Damit Sie sich optimal und den aktuellen Maßnahmen entsprechend auf Ihren Urlaub vorbereiten können, finden Sie unter diesem Link weitere Informationen.